Laufzeit
01.12.2020 - 31.08.2021
Besonders in intensiv viehhaltenden Betrieben entstehen durch Zukauf von Kraftfutter (N, P Import) Überschüsse in Form hofeigener organischer Reststoffe, die auf der begrenzten Betriebsfläche nicht sinnvoll verwertet werden können. In Deutschland stammen 60 % der CH4-Emissionen und 80 % der N2O-Emissionen aus der Landwirtschaft (UBA, 2018). Dadurch ergibt sich für die Landwirte Handlungsbedarf. Durch die neue Düngeverordnung (DüV) 2017 wurde die Ausbringung von N und P auf die Felder stärker geregelt und nach oben begrenzt. Viehhaltende Betriebe überschreiten nun häufig P-Bodengehalte von 20 mg/100 g Boden P2O5 (CAL) und damit den Grenzwert, bei dem nur Entzugsdüngung erlaubt ist.
Aufgrund der P-Begrenzung kann hofeigener organischer Dünger dann nur zum geringsten Teil ausgebracht werden. Daher stehen intensiv viehhaltende Betriebe nicht selten vor dem Dilemma, dass nur ca. 10 % des Stickstoffs tatsächlich zur hofeigenen Düngung genutzt werden kann. Nur 18 % des Ps werden intern als Dünger eingesetzt, 82 % werden nicht verwertet (Abb. 1). Gleichzeitig müssen trotz N, P-Überschuss 78 % des N-Düngebedarfs als mineralischer Dünger aufgrund der Neuregelung der Düngeverordnung (DüV) zugekauft werden. Der organische Dünger fällt vor allem als Gärrest in Biogasanlagen an. Die Gärreste enthalten auch nahezu den gesamten ungenutzten Kohlenstoff des Systems.
Bisherige Lösungen setzen u.a. auf die Umverteilung der N, P-Überschüsse durch Transport hofeigener organischer Dünger (Gülle, Biogasgärreste u.A.) zu anderen Betrieben mit Düngebedarf. Diese Dünger haben jedoch einen hohen Wasser- und geringen Nährstoffanteil. Eine Abgabe der Überschüsse (N, P-Export) scheitert daher häufig an den Kosten, weil organische Dünger nur über sehr kurze Strecken transportwürdig sind. Dennoch steigt der Druck auf intensiv viehhaltenden Betriebe auf Grund des harten Preiskampfs und Kostendrucks und zwingt diese zum sogenannten „Gülletourismus“. Die Gesellschaft toleriert die Externalisierung der Umweltprobleme nicht mehr und hat mit verschiedenen Mitteln, v.a. der neuen Düngeverordnung (DüV), die Überdüngung betriebseigener Flächen verboten, um Grundwasser vor Nitrat und Keimen sowie die Ökosysteme vor Eutrophierung durch N und P zu schützen. Damit stehen die Betriebe ohne Lösung für ihr Entsorgungsproblem da und lösen es durch Gülleexport. Dies macht den Umwelteintrag evtl. verträglicher, aber nicht geringer.